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1 belehren
beléhren sw.V. hb tr.V. 1. уча, научавам, поучавам (някого); 2. обяснявам, информирам (über etw. (Akk) за нещо); den Verhafteten über seine Rechte belehren информирам арестувания за правата му; jmd. ist nicht zu belehren някой не може да се накара да промени мнението си.* * *tr поучавам; (ьber А) давам знания, наставления (за); научавам (нкг).
См. также в других словарях:
Schweden [2] — Schweden (Gesch.). S. war unter den Alten den Griechen gar nicht bekannt; die Römer hatten erst in der Kaiserzeit einige Kunde von Land u. Leuten, sie hielten das Land für eine Insel, welche schon Plinius Scandia od. Scandinavia nennt u. von den… … Pierer's Universal-Lexikon
Rom: Großmacht und Weltreich — Rom hatte vor dem Pyrrhoskrieg jahrzehntelange höchst aufreibende Kriege geführt und brauchte Ruhe. Es beschäftigte sich damit, allerlei Nachbereinigungen vorzunehmen, um die Herrschaft Schritt für Schritt zu sichern, und errichtete in aller… … Universal-Lexikon
Verteidigung [1] — Verteidigung (Defensive, Defension), die Wahrung und Geltendmachung der dem Angeschuldigten im Strafverfahren zustehenden Rechte durch einen hierzu bestellten Beistand (Defensor, Verteidiger). Die deutsche Strafprozeßordnung unterscheidet… … Meyers Großes Konversations-Lexikon